Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - absolut - 2018
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Alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören auch insbesondere Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z.B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Es gilt das Wohnortprinzip.
Die Zahlen für Baden-Württemberg und Deutschland beziehen nur die 15- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein.
Hinweis für Daten ab 2019: Die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wurden 2023 rückwirkend partiell revidiert (vgl. entsprechenden Methodenbericht der BA). In Mannheim insgesamt ändert sich durch die Revision die ausgewiesene Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort weniger als 0,1 Prozent, kleinräumig sind teilweise größere Abweichungen zu verzeichnen.
Stichtag: 31.12.
Kommunale Daten: Bundesagentur für Arbeit; Kommunale Statistikstelle, Stadt Mannheim
Landes-/Bundesdaten: Bundesagentur für Arbeit