Durchschnittliche Einkünfte - 2020
Hier klicken, um die Daten in einem dynamischen Bericht zu sehen...
Durchschnittlicher Gesamtbetrag der Einkünfte je Steuerpflichtigem
Erhebungseinheit ist die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. Zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet.
Berücksichtig wird die Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbst-ständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Rentenbezüge zählen zum Gesamtbetrag der Einkünfte, sofern Rentenbeziehende mit allen Einkünften ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielen.
Stichtag: 31.12.
Kommunale Daten: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Lohn- und Einkommensteuerstatistik