Median der Einkünfte - 2019

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Median des Gesamtbetrags der Einkünfte der Steuerpflichtigen

Erhebungseinheit ist die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. Zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet.
Berücksichtig wird die Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbst-ständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Rentenbezüge zählen zum Gesamtbetrag der Einkünfte, sofern Rentenbeziehende mit allen Einkünften ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielen.
Der Median ist der mittlere Wert, wenn alle Werte der Größe nach sortiert werden. Das heißt, die eine Hälfte der Steuerpflichtigen hat geringere Einkünfte als der Median erzielt, die andere Hälte hingegen mehr.

Stichtag: 31.12.

Kommunale Daten: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Median der Einkünfte - 2019
Mannheim 28653
Baden-Württemberg Keine Daten verfügbar
Deutschland Keine Daten verfügbar
Median der Einkünfte - 2019
09 Neuostheim/Neuhermsheim 40014
05 Lindenhof 38812
14 Wallstadt 38085
15 Feudenheim 37585
04 Schwetzingerstadt/Oststadt 35321
10 Seckenheim 32887
16 Neckarau 31213
11 Friedrichsfeld 30673
06 Sandhofen 30270
08 Waldhof 28245
12 Käfertal 28214
13 Vogelstang 27924
17 Rheinau 27581
03 Neckarstadt-Ost 25987
07 Schönau 23725
01 Innenstadt/Jungbusch 18901
02 Neckarstadt-West 18020