Median der Einkünfte - 2020

Hier klicken, um die Daten in einem dynamischen Bericht zu sehen...

Median des Gesamtbetrags der Einkünfte der Steuerpflichtigen

Erhebungseinheit ist die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. Zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet.
Berücksichtig wird die Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbst-ständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Rentenbezüge zählen zum Gesamtbetrag der Einkünfte, sofern Rentenbeziehende mit allen Einkünften ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielen.
Der Median ist der mittlere Wert, wenn alle Werte der Größe nach sortiert werden. Das heißt, die eine Hälfte der Steuerpflichtigen hat geringere Einkünfte als der Median erzielt, die andere Hälte hingegen mehr.

Stichtag: 31.12.

Kommunale Daten: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Median der Einkünfte - 2020
Mannheim 28795
Baden-Württemberg Keine Daten verfügbar
Deutschland Keine Daten verfügbar
Median der Einkünfte - 2020
09 Neuostheim/Neuhermsheim 39218
05 Lindenhof 38739
14 Wallstadt 37635
15 Feudenheim 36919
04 Schwetzingerstadt/Oststadt 34955
10 Seckenheim 33701
11 Friedrichsfeld 31610
16 Neckarau 31528
06 Sandhofen 30159
12 Käfertal 28645
17 Rheinau 28275
08 Waldhof 28259
13 Vogelstang 28036
03 Neckarstadt-Ost 25824
07 Schönau 24163
01 Innenstadt/Jungbusch 18541
02 Neckarstadt-West 17566