Median der Einkünfte - 2020
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Median des Gesamtbetrags der Einkünfte der Steuerpflichtigen
Erhebungseinheit ist die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. Zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet.
Berücksichtig wird die Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbst-ständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Rentenbezüge zählen zum Gesamtbetrag der Einkünfte, sofern Rentenbeziehende mit allen Einkünften ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielen.
Der Median ist der mittlere Wert, wenn alle Werte der Größe nach sortiert werden. Das heißt, die eine Hälfte der Steuerpflichtigen hat geringere Einkünfte als der Median erzielt, die andere Hälte hingegen mehr.
Stichtag: 31.12.
Kommunale Daten: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Median der Einkünfte - 2020 |
Mannheim |
28795 |
Baden-Württemberg |
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Deutschland |
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