Median der Einkünfte - 2021

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Median des Gesamtbetrags der Einkünfte der Steuerpflichtigen

Erhebungseinheit ist die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. Zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingbesteuerung) werden als ein Steuerpflichtiger behandelt, die dabei vom Antragsteller und dessen Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet.
Berücksichtig wird die Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbst-ständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
Rentenbezüge zählen zum Gesamtbetrag der Einkünfte, sofern Rentenbeziehende mit allen Einkünften ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielen.
Der Median ist der mittlere Wert, wenn alle Werte der Größe nach sortiert werden. Das heißt, die eine Hälfte der Steuerpflichtigen hat geringere Einkünfte als der Median erzielt, die andere Hälte hingegen mehr.

Stichtag: 31.12.

Kommunale Daten: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Median der Einkünfte - 2021
Mannheim 29819
Baden-Württemberg Keine Daten verfügbar
Deutschland Keine Daten verfügbar
Median der Einkünfte - 2021
09 Neuostheim/Neuhermsheim 40428
05 Lindenhof 39922
14 Wallstadt 38537
15 Feudenheim 38392
04 Schwetzingerstadt/Oststadt 35394
10 Seckenheim 34485
11 Friedrichsfeld 32667
16 Neckarau 32503
06 Sandhofen 31447
12 Käfertal 30309
08 Waldhof 29372
17 Rheinau 29296
13 Vogelstang 29171
03 Neckarstadt-Ost 26526
07 Schönau 24810
01 Innenstadt/Jungbusch 19281
02 Neckarstadt-West 18877